Hier finden Sie regelmässig neue Fachbeiträge zu aktuellen juristischen Themen und Informationen zu Neuerungen rund um das Arbeitsrecht, öffentliche Personalrecht, Vertragsrecht und Familienrecht. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge eine Rechtsberatung nicht ersetzen können.
31. März 2023
Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert.
15. Juni 2021
Am 1. Juli 2021 tritt die neue Regelung in Kraft, wonach die Mutterschaftsentschädigung sich verlänget, wenn das Neugeborene während längerer Zeit im Spital bleiben muss. Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchs.
7. Juni 2021
Arbeitszeugnisse sind zentral für das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmenden und sie sind die Visitenkarte der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Erfahren Sie hier was es zu Form und Inhalt zu beachten gilt.
15. Januar 2021
Arbeiten zu Hause wird gemäss Anordnung des Bundesrates vorübergehend zur Pflicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
06. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlte Kurzurlaube zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner.
30. Dezember 2020
Seit dem 1. Juni 2020 gelten wieder die üblichen Zahlungs- und Kündigungsfristen. Es ist nun an den Mietparteien, situationsgerechte und nachhaltige Lösungen für Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Covid-19 Massnahmen zu finden.
Ich erarbeite für Sie Personalverordnungen und Personalreglemente, berate und unterstütze Sie bei Gesetzgebungsverfahren und anderen personal- oder arbeitsrechtlichen Projekten und stehe für Beratung und Vertretung in einzelnen Fällen zur Verfügung.
Ich stehe Ihnen jederzeit für eine erste Einschätzung oder eine umfassende Beratung zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir Ihr Anliegen. Sie können auch das Kontaktformular verwenden.
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.